Baumfällung

Baum fällen: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Das Baumfällen ist laut Bundesnaturschutzgesetz §39 zwischen dem 01.März und dem 30. September verboten, allerdings gibt es Ausnahmen. Diese betreffen Fällungen zu Bauzwecken sowie behördlich angeordnete Maßnahmen. Einzelne Bundesländer wie NRW haben die Regelungen allerdings für private Gartenbesitzer entschärft. Daher empfiehlt sich die Nachfrage bei der örtlichen Gemeinde.

Einschränkungen zum Vogelschutz

Horstbäume, in deren Zweigen Vögel brüten, dürfen nicht gefällt werden. Wenn allerdings vom Baum Bruchgefahr ausgeht, erteilen die Kommunen Sondergenehmigungen. Die Baumschutzsatzungen der Kommunen sind überdies zu beachten, diese schränken das Fällen für bestimmte Bäume je nach Umfang ein. Auch Hecken dürfen aus Gründen des Vogelschutzes während der Brutsaison nicht gerodet werden, einen Formschnitt dürfen sie hingegen während des ganzen Jahres erhalten.

Grundsätzlich gilt das Fällverbot aus Gründen des Vogelschutzes zwischen 1. März bis 30. September für die Landschaftspflege außerhalb von privaten Grundstücken, Parks und der Forstwirtschaft.

Die beste Saison zum Baum fällen

Wer auf seinem Grundstück Bäume fällen möchte, um das Brennholz zu verwerten, sollte das innerhalb der genehmigten Zeiten sofort erledigen, damit das Holz genügend Zeit zum Trocknen als Brennholz bekommt. Auch für das Fällen auf privaten Grundstücken ist eine Baumfällgenehmigung einzuholen. Jede Gemeinde hat ihre eigene Baumschutzsatzung beziehungsweise Baumschutzverordnung. Je schneller der Baum gefällt wird, desto schneller trocknet das gespaltete Brennholz. Anfang März führen die Bäume viel Wasser, sie beginnen in dieser Jahreszeit auszutreiben, dennoch muss man aus diesem Grund nicht bis zum Herbst warten, bis sie gefällt werden (wenn dies erlaubt ist). Brennholz wird über den Sommer fast vollständig trocken. Andere Aspekte spielen aber ebenso eine Rolle bei der Überlegung zum Fäll-Zeitpunkt. Der Zugang zu den Bäumen ist jahreszeitlich verschieden gut möglich, der Untergrund und der Bewuchs um den Baum ändern sich. Auch die Transportwege sind unterschiedlich beschaffen, je nach Jahreszeit und damit dem Wetter. Waldarbeiter fällen auch deshalb im Winter, weil die zugefrorenen Waldwege und Gassen zum Rücken der Bäume bei der Belastung die Verdichtung und Beschädigung des Waldbodens unterbinden. Die beste Saison zum Bäume fällen sind Spätherbst und früher Winter, also später Oktober bis Anfang Februar. Die Bäume führen in dieser Zeit das wenigste Wasser.

Baumschutzsatzung und Baumfällgenehmigung

Damit Wälder nicht übernutzt werden, gibt es Baumfällsatzungen, zum Baumfällen auch auf privaten Grundstücken bedarf es fast immer einer Baumfällgenehmigung. Nicht nur die Ökologie, auch das Stadt- und Landschaftsbild werden von Bäumen sehr wesentlich beeinflusst. Der Tierschutz kommt hinzu. Daher unterliegen Bäume gerade in Gegenden mit hoher Besiedlungsdichte einem besonderen Schutz. Vor dem Fällen wird daher in der Gemeinde nach der Baumschutzsatzung und einer Fällgenehmigung gefragt. Diese hängt auch von der Baumsorte und dem Alter des Baumes ab. Sollte ein Grundstücksbesitzer durch den Baumbestand unzumutbare Nachteile erlangen, wird die Genehmigung fast immer erteilt. Das betrifft zum Beispiel Baumaßnahmen. Meist wird ein Genehmigungsverfahren erforderlich, damit der Baum gefällt werden kann.

Die Baumschutzsatzungen der Gemeinden regeln sämtliche Ausnahmen, unter denen Bäume bevorzugt gefällt werden können. Im Wald gelten wiederum die Landesforstgesetze, für Bäume in Baumschulen ist das Gewerberecht zuständig. Manche Gemeinden führen Baumkataster mit schützenswerten Bäumen.

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