Baumfällung

Anleitung zum Baum fällen

Der Baum stört – also weg damit. Wenn das so einfach wäre, wären alle Ratschläge überflüssig, aber es ist nicht so. Wie dick ist der Baum? Wie hoch? Steht er gar unter Bestands- oder Naturschutz? Fällt er beim Fällen auf das Grundstück des Nachbarn, beschädigt er Zäune oder Gebäudeteile? Fällt er vielleicht auf eine Straße? Der Fäller oder im Zweifel der Grundstücksbesitzer und Auftragsgeber haftet, und das kann in jeder Hinsicht teuer werden. Besser ist es, vor dem Starten der Motorsäge die Gesetzeslage genau zu klären, die notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und überdies die Grundregeln des Baumfällens zu beachten. Das ist am Schluss die preiswerteste Lösung. Das Fällen selbst ist eine Sache für sich, aber – besonders für Laien – auch nicht ohne Beachtung gewisser Regeln zu bewerkstelligen.

Zuerst die Gemeinde fragen…

…wenn ein Baum auf dem Grundstück stört, wenn er eine gewisse Größe und vor allem Dicke (Umfang messen!) aufweist und gefällt werden soll. Jede Gemeinde hat besondere Bestimmungen für diesen Fall, kennt den Bestand erhaltenswerter Bäume und gibt Auskunft, ob gefällt werden darf oder nicht. Wird nach einer ersten Anfrage eine Negativauskunft erteilt, muss man sich nicht mit dem Baum auf dem Grundstück abfinden, sondern kann im zweiten Schritt eine stichhaltige Begründungen zur Genehmigung des Fällens nachreichen. Dies gilt vor allem, wenn der Baum krank ist und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Manche Gemeinden lassen sich auch überzeugen, wenn Baumaßnahmen auf einem Grundstück nur dann möglich sind, wenn die darauf stehenden Bäume vorab entfernt werden müssen. Erst danach erfolgt der zweite Schritt – das Fällen selbst.

Professionelles Fällen…

…ist ein Muss. Im Zweifel ist es immer besser, dafür ein Profiunternehmen zu engagieren, das am Schluss auch die Reste und Äste entsorgt. Bereits ein mittelgroßer Baum kann jeden Grundstücksbesitzer locker überfordern, und wer hat heutzutage schon einen Kamin oder Ofen, um das Holz zu verheizen, nachdem es einige Jahre getrocknet worden ist?

Soll ein Baum gefällt werden, geschieht das am Besten im Frühjahr oder im Herbst, solange das Blattkleid noch nicht entwickelt oder abgeworfen worden ist. Als Erstes werden alle erreichbaren Äste mit Hilfe einer Leiter oder Hubbühne gestutzt und entfernt. Dann wird der Fallwinkel bestimmt, der möglichst auf freies Gelände ausgerichtet werden muss. Mit der Motorsäge erfolgt ein schräger Einschnitt in diese Richtung bis etwa zur Stammmitte, ein zweiter schräger Schitt setzt so an, so dass eine Fallkerbe ensteht. Dananch wird vorsichtig durchgesägt, und der Baum fällt in die geplante Richtung. Danach kann man Kaminholz zur Trockenlagerung oder zur Entsorgung schneiden.

Gelegentlich lässt sich das gefällte Baumholz auch verkaufen, wobei Walnuss- oder Nussbaumholz teurer als Pappel- oder Kiefernholz ist.

Bewerten Sie unseren Service!

Sind Sie zufrieden mit unserem Service? Über eine Bewertung würden wir uns sehr freuen!

(302 Bewertungen)