Baum fällen: Die Kosten
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Die Kosten beim Baum Fällen ergeben sich sowohl aus der Größe des Baumes als auch aus dem zur Verfügung stehenden Platzangebot. Sollte man wirklich den Baum fällen können, ihn also fallen lassen, ist das deutlich preiswerter als ein Teilzerlegen von oben herab, wie es oft geschehen muss. Weitere Kosten entstehen durch die Fällgenehmigung, den Abtransport des Holzes und das Ausgraben von Wurzeln, wenn gewünscht.
Kostenaufschlüsselung beim Baum fällen
Die nachfolgend aufgeführten Preise sind unverbindliche Beispiele zur Orientierung. Für jeden Baum dürften individuelle Kosten anfallen. Ein Forstbetrieb bietet zum Beispiel folgendes an:
- Baum fällen (15 m Höhe), Stammholz und Äste in 50-cm-Stücke zersägen und als Brennholz dem Eigentümer hinterlassen, Kleingeäst entsorgen, ohne Wurzelbeseitigung: ab ca. 400 Euro bis hin zu über 1.000 Euro oder mehr, je nach Standort, Aufwand und Stamm-Durchmesser
- Bauwurzel roden oder Baumwurzel fräsen, anschließend entsorgen: ab ca. 70 Euro, große Wurzeln teils deutlich teurer
- Baumfällgenehmigung (Gebühren und Kosten für die Erledigung): ca. 85 Euro
- Eventuell nötige Hebebühne, die beim Baum Fällen nötig sein kann. Die Tageskosten beginnen hierfür ab etwa 115 Euro.
Kostenunterschiede
Zunächst ergeben sich Kostenunterschiede durch die Höhe und Art des Baumes und sein Umfeld, das die Art der Fällung bedingt. Ein Pauschalpreis von rund 400 bis 600 Euro für einen etwa 15 Meter hohen Nadelbaum, aber auch teilweise deutlich über 1.000 Euro für Laubbäume sind möglich. Es gibt teils sehr große anbieterbedingte Unterschiede, sodass Vergleichsangebote in jedem Fall einzuholen sind.
Unter Umständen kann eine Firma nur etwa die Hälfte oder noch weniger als ein anderer Anbieter verlangen. Entscheidend ist das Leistungsangebot insgesamt, teuer ist in jedem Fall die Wurzelentsorgung. Die Aufbereitung von Kaminholz hat ebenfalls ihren Preis, kann sich aber lohnen, wenn es der Grundstückseigentümer nicht allein machen möchte.
Entscheidung über das Fällen
Der größte Aufwand entsteht bei Bauprojekten, wenn das Grundstück mit mehreren Bäumen bewachsen ist. Um die Kosten in Grenzen zu halten, muss man vor dem Beginn eines Bauvorhabens nicht jeden Baum fällen. Entscheidend hierfür ist der Verlauf der Sonne und die Art, wie später Schatten auf die Fenster des Hauses fallen würde. Auf der Terrasse möchte man ihn auch nicht unbedingt den ganzen Tag haben. Einige Bäume sind allerdings auch so schön, dass man sie behalten möchte, an einigen Stellen muss man einen Baum fällen, weil sonst nicht gebaut werden könnte. Eine wesentliche Entscheidung ist sicherlich, inwieweit das Haus der Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden soll, was auch Energiekosten erheblich sparen kann, aber nicht jedermann gefällt. In der Wärmebedarfsrechnung spielen die Fenstergröße, die genaue Lage zur Sonne und die Beschattung eine Rolle. Diese Berechnung bildet eine Grundlage bei allen Entscheidungen zur Haustechnik.
Letzten Endes ist eine Fällgenehmigung einzuholen, die zuständige Gemeinde erteilt diese. In der Regel wird die Baumschutzverordnung der Gemeinden heute im Internet veröffentlicht, sodass man sich vorab informieren kann. Die Genehmigung ist ab einem bestimmten Stammumfang so gut wie immer erforderlich, kann aber auch direkt durch den Baumfällbetrieb eingeholt werden - die Profis kennen sich aus und wissen mit den Behörden umzugehen.
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