Baumfällung

Genehmigung zum Baum fällen

Wer einen eigenen Garten hat, kann ihn frei gestalten, Rasen säen, Blumen pflanzen, Teiche einrichten. Bei den Bäumen haben die Besitzer allerdings weniger Freiheit, vor allem wenn es darum geht, Bäume zu fällen. Denn dabei sind bestimmte Gesetze und Verordnungen, die auf dem Bundesnaturschutzgesetz basieren, zu beachten. Einen Baum fällen, weil dieser die Hausbau-Pläne nicht verwirklichen lässt oder aus anderen Gründen stört, ist in den meisten Fällen nur nach der Erteilung einer Genehmigung erlaubt. Um Bäume, die unter die geltende Baumschutzverordnung fallen, zu fällen, muss der Gartenbesitzer bei der zuständigen Naturschutzbehörde seiner Gemeinde – falls diese überhaupt eine Baumschutzsatzung erlassen hat – daher eine Genehmigung zum Baumfällen beantragen.

Wann dürfen Bäume im eigenen Garten gefällt werden?

Die Erlaubnis, einen Baum fällen zu dürfen, wird nach den folgenden Kriterien erteilt:

  • Baumart – unter der Baumschutzverordnung fallen je nach Bundesland verschiedene Baumarten
     
  • Baumgröße – diese kann die jeweilige Naturschutzbehörde nach eigenem Ermessen festlegen, so erfasst die Baumschutzverordnung in manchen Bundesländern Bäume mit einem Stammumfang ab 60 Zentimetern, bei anderen wiederum erst ab 80 Zentimetern
     
  • Zeitpunkt zum Fällen – hier gilt allgemein, dass der Schutz von Pflanzen und Tieren bzw. Vögeln innerhalb der Vegetationszeit und der Nist- bzw. Brutzeit Vorrang hat, demnach darf ein Baum nur im Spätherbst und im Winter gefällt werden, doch die genauen Kalenderzeiten unterscheiden sich von Kommune zu Kommune, nicht erlaubt ist Baum fällen generell von Anfang März bis Ende September

Welche Behörden erteilen Genehmigungen zum Baum fällen?

  • Naturschutzbehörde – wenn es darum geht, Bäume zu fällen, weil sie als störend empfunden werden
     
  • Forstamt – wenn es darum geht, Bäume in einem Wald zu fällen
     
  • Ordnungsamt oder die Katastrophendienste – wenn es darum geht, wegen durch Naturkatastrophen (Blitzeinschlag, Sturm, Überschwemmung) entstandenen Gefahren Bäume so schnell wie möglich fällen zu lassen

Welche Angaben sollten im Baumfällantrag gemacht werden?

  • Argumente für die Baumfällung
     
  • Fotos der zu fällenden Bäume
     
  • Lage und Zeichnungen des Grundstückes mit Baumart, Größe (Höhe, Stammumfang) Standort und Anzahl aller Bäume auf dem Grundstück
     
  • Skizze der Lage der fällenden Bäume auf dem Grundstück
     
  • gegebenenfalls geplante oder bereits durchgeführte Ersatzpflanzungen

Wer Bäume, die unter die geltende Baumschutzverordnung fallen, ohne Genehmigung fällen lässt, muss mit satten Geldbußen – bis zu 50.000 Euro – rechnen.

Normalerweise unproblematisch ist es, einen Baum fällen zu lassen, wenn er nachweislich eine unzumutbare Störung ist. Ferner dürfen im Regelfall Bäume auf einem Baugrundstück gefällt werden, wenn sie den Bau eines Hauses behindern. Auch bei akuter Gefährdung darf ein Baum eventuell ohne Genehmigung gefällt werden, allerdings muss die Fällung der zuständigen Behörde gemeldet werden. In jedem Fall ist eine Nachfrage bei dem zuständigen Amt oder zumindest ein Blick in die jeweils gültige Baumschutzsatzung anzuraten.

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